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Artenschutz &co - ab wann sind NZ NZ

Hallo,

kann mir jemand (inkl. Gesetzesstelle) sagen, ab wann NZ NZ sind? Konkret, wenn ich zB eine NZ einer Natrix Natrix erwerben will, ist dies "legal"?

Was ist, wenn der Halter die Eltern aus der Natur entnommen hat? NZ gelten ja erst ab F2 als NZ. Was hat das für Konsequenzen für mich als "gutgläubiger" erwerben, wenn es Tiere aus der roten Liste (OASIS Datenbank des Umweltministeriums zB) sind, aber lt. WA nur Anhang II (zbw EU VO Anhang B)?

Bleiben meine Tiere dann WF? Oder rehabilitieren sie? Was ist mit meinen NZ?

Bitte auch immer Gesetz/VO... und §/Art. angeben, da ich mich auf die schnelle nicht zurecht finde, und dies überprüfen will, wie die Lage ist.

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Verfasst von admin » Di, 08.06.2010 - 17:00
Kategorie: Reptilien   Tags: